Worum geht es in der Bauproduktenverordnung (CPR) wirklich?
- Einheitliche EU-Standards: Die CPR-Revision zielt darauf ab, einheitliche EU-Regulierungsstandards zu schaffen, um Handelshemmnisse zu beseitigen und den freien Warenverkehr durch eine verstärkte Standardisierung zu erleichtern.
- Fokus auf Nachhaltigkeit: Das Update betont die Nachhaltigkeit und verlangt, dass Bauprodukte eine längere Lebensdauer haben, reparierbar und recycelbar sein müssen, zusammen mit verbindlichen Nachhaltigkeitserklärungen der Hersteller.
- Branche Digitalisierung: Führt eine Datenbank für Bauprodukte mit Nachhaltigkeitskriterien ein, nach der Hersteller Informationen über den ökologischen Lebenszyklus und elektronische Deklarationen für Produkte bereitstellen müssen.
Am 10. April 2024 hat das Europäische Parlament die überarbeitete Bauproduktenverordnung (CPR) mit 505 Ja-Stimmen angenommen.
Erstmals 2011 eingeführt, Die Bauproduktenverordnung (CPR) ist seit seiner Verabschiedung im Jahr 2013 maßgeblich daran beteiligt, die Qualität, Sicherheit und Zuverlässigkeit der auf dem EU-Markt verfügbaren Bauprodukte zu gewährleisten.
Diese Verordnung schreibt vor, dass Bauprodukte bestimmte Kriterien in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und Leistungsmerkmale erfüllen. Es umfasst ein breites Spektrum an Baumaterialien, die sowohl in Wohn- als auch in Gewerbeprojekten verwendet werden, von Zement und Stahl bis hin zu Glas, Dämmstoffen, Türen, Fenstern und Dachprodukten.
Im Wesentlichen muss jedes Bauprodukt, das auf den EU-Markt kommt, vordefinierte Standards erfüllen, die darauf abzielen, eine einheitlichere, sicherere und nachhaltigere Bauindustrie innerhalb des integrierten Marktrahmens der EU zu fördern.
Angesichts des zunehmenden Umweltbewusstseins und des ehrgeizigen Ziels, bis 2050 die Klimaneutralität zu erreichen, das im Grünen Deal der EU dargelegt ist, wurde jedoch die Forderung nach aktualisierten Richtlinien für Bauprodukte laut. Im Rahmen der Bemühungen, den digitalen und nachhaltigen Wandel der EU voranzutreiben, erzielten die politischen Entscheidungsträger der EU am 13. Dezember einen politischen Konsens zur Überarbeitung und Modernisierung der bestehenden CPR-Gesetzgebung.
Fokus auf Nachhaltigkeit: Das Update betont die Nachhaltigkeit und verlangt, dass Bauprodukte eine längere Lebensdauer haben, reparierbar und recycelbar sein müssen, zusammen mit verbindlichen Nachhaltigkeitserklärungen der Hersteller.
Im Rahmen der Bemühungen, den digitalen und nachhaltigen Wandel der EU voranzutreiben, erreichten die politischen Entscheidungsträger der EU eine politischer Konsens am 13. Dezember, um das bestehende zu überarbeiten und zu modernisieren CPR Gesetzgebung.
Navigieren Sie durch die Änderungen
Mit der Überarbeitung sollen einige der in den bisherigen Rechtsvorschriften festgestellten Mängel behoben werden, wobei das Hauptziel darin besteht, einen einheitlichen Markt für Bauprodukte in Europa zu schaffen und letztlich effiziente und nachhaltige Baupraktiken zu fördern. Bei der Überarbeitung stehen unter anderem folgende Schwerpunktbereiche im Mittelpunkt:
1: Verstärkte Betonung der Standardisierung:
Gewährleistung eines einheitlichen EU-Regulierungsstandards mit genauen Definitionen der Produktkategorisierungen zur Beseitigung von Hindernissen für den freien Verkehr. Derzeit führt das Fehlen aktualisierter harmonisierter Normen innerhalb des CPR-Rahmens zu erheblichen Handelshemmnissen, verursacht zusätzliche Kosten und erhöht den Verwaltungsaufwand. Unterschiede in der Qualität und Wirksamkeit der Marktüberwachungstätigkeiten in den einzelnen Mitgliedstaaten haben das Vertrauen in den Rechtsrahmen untergraben und die Einhaltung der Vorschriften verhindert. Daher greifen die Mitgliedstaaten auf nationale Marken, Zertifizierungen und Zulassungen zurück, was gegen die BauPVO und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verstößt. Die neue Verordnung zielt darauf ab, diese Herausforderungen durch verstärkte Normungsbemühungen und die Festlegung von Grundsätzen und Bedingungen zu bewältigen.
2. Förderung der Nachhaltigkeit:
Indem sichergestellt wird, dass Bauprodukte eine längere Lebensdauer haben, leicht repariert werden können und am Ende ihrer Nutzungsdauer recycelt werden können. Der Vorschlag sieht Umweltverpflichtungen für Hersteller vor, einschließlich der obligatorischen Angabe von Nachhaltigkeitsmerkmalen und gestalterischen Überlegungen im Hinblick auf ökologische Nachhaltigkeit und Haltbarkeit. Dies steht im Einklang mit der Überarbeitung der Regulierung von Ökodesign für nachhaltige Produktesowie der Druck von Unternehmen, die sich verschärft haben, ehrgeizigere Umweltvorschriften im Rahmen der geltenden Vorschriften durchzusetzen. Derzeit machen Bauprodukte mit einem durchschnittlichen CO2-Fußabdruck von 250 Millionen Tonnen pro Jahr einen erheblichen Teil des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen des EU-Marktes aus.
3. Digitalisierung des Baugewerbes:
Die Implementierung einer Bauprodukte-Datenbank mit Nachhaltigkeitskriterien verlangt von den Herstellern, Umweltinformationen über den Lebenszyklus ihrer Produkte bereitzustellen und zusätzliche Verpflichtungen wie technische Unterlagen einzuhalten. Darüber hinaus werden die Hersteller verpflichtet sein, elektronische Kopien der Leistungs- und Konformitätserklärung für jedes auf den Markt gebrachte Produkt bereitzustellen. Diese Erklärungen müssen in einem allgemein lesbaren, unveränderbaren elektronischen Format oder über einen Permalink, der gleichwertige Kriterien erfüllt, eingereicht werden (Artikel 15).
Fokus auf Nachhaltigkeit: Das Update betont die Nachhaltigkeit und verlangt, dass Bauprodukte eine längere Lebensdauer haben, reparierbar und recycelbar sein müssen, zusammen mit verbindlichen Nachhaltigkeitserklärungen der Hersteller.
Was können wir in Zukunft erwarten?
In Zukunft muss der endgültige Text der überarbeiteten Vorschriften noch von der Plenarsitzung des Parlaments und des Rates förmlich genehmigt und gebilligt werden. Nach der Genehmigung wird sie offiziell im Amtsblatt veröffentlicht, wodurch sie als rechtsverbindliche Richtlinie gilt, die in allen Mitgliedstaaten gilt.
Ein entscheidender Aspekt dieser regulatorischen Entwicklung ist die erwartete stärkere Betonung einer harmonisierten Berichterstattung. Bis 2030werden die Hersteller verpflichtet, eine umfassende Palette von Daten zu den Umweltauswirkungen vorzulegen, wie sie in den Umweltproduktdeklarationen (EPDs) beschrieben sind und den Normen EN 15804 entsprechen. Diese Anforderung bedeutet nicht nur ein Bekenntnis zur ökologischen Nachhaltigkeit, sondern schafft auch einen Präzedenzfall für Transparenz und Rechenschaftspflicht im Bausektor.
In einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung unterstrich Berichterstatter Christian Doleschal das transformative Potenzial dieser neuen Regeln und erklärte: „Dieses umfassende Regelwerk wird sicherstellen, dass Bauproduktennormen umgehend veröffentlicht werden, sodass die Hersteller ihre innovativen Produkte zügig auf dem europäischen Markt einführen können.
Darüber hinaus werden alle Produktinformationen, einschließlich umweltrelevanter Eigenschaften, auf einer zugänglichen Plattform zusammengefasst, wodurch die Nachhaltigkeit im Bausektor gefördert wird.“
Wenn diese regulatorischen Änderungen Gestalt annehmen, können die Interessengruppen mit einem Paradigmenwechsel hin zu mehr Transparenz, klareren Richtlinien, verbesserten Berichtsmechanismen und einer stärkeren Konzentration auf Digitalisierungsinitiativen rechnen. Diese konzertierten Bemühungen stehen nicht nur im Einklang mit den umfassenderen Nachhaltigkeitszielen der EU, sondern legen auch die Grundlage für einen widerstandsfähigeren und umweltbewussteren Bausektor.