Alles, was Sie über EN 15804+A2 wissen müssen

Zusammenfasung:
  • Die Norm EN 15804, die 2012 von der Europäischen Union eingeführt und im Juli 2019 zu EN 15804 + A2 überarbeitet wurde, legt Richtlinien für die Erstellung von Umweltproduktdeklarationen (EPDs) im Bausektor fest.
  • Ziel ist es, den Prozess der Messung von Umweltauswirkungen zu standardisieren und sie vergleichbar zu machen, indem die Datenerfassung, -berichterstattung, -überprüfung und -präsentation geregelt werden.
  • Ausweitung der obligatorischen Berichterstattung auf dreizehn Hauptkategorien von Umweltauswirkungen, mit aktualisierten Berechnungsmethoden und zusätzlichen optionalen Kategorien von Auswirkungen.
  • Zu den bemerkenswerten Änderungen gehören die Konsolidierung des Indikators "Treibhauspotenzial" in "Klimawandel insgesamt" und die Angabe sowohl der Cradle-to-Gate- als auch der End-of-Life-Phase von Produkten sowie der externen Auswirkungen.

Im Jahr 2012 hat die Europäische Union mit der Einführung der Norm EN 15804 den Grundstein für umweltbewusstes Bauen gelegt. Diese Norm legte Leitlinien für den Bausektor zur Erstellung von Umweltproduktdeklarationen (EPDs) fest. Im Juli 2019 wurde sie überarbeitet und zu EN 15804 + A2 aktualisiert und ersetzt damit die alte Version EN 15804 + A1. Die Einhaltung von A2 ist seit 2022 verpflichtend.

Aber warum ist die EN 15804 wichtig? Die EN 15804 zielt darauf ab, den Prozess der Erstellung von Umweltverträglichkeitsmessungen zu vereinheitlichen, um sie vergleichbar zu machen. Zu diesem Zweck wurden Regeln dafür eingeführt, wie die Daten erhoben, überprüft und dargestellt werden.

Was ist neu an EN 15804 + A2?

Lassen Sie uns nun auf die Verbesserungen eingehen, die die EN 15804 + A2 mit sich bringt. In der Vorgängerversion umfasste die Berichtspflicht sieben Wirkungskategorien. In der aktualisierten Norm wird die Berichtspflicht jedoch auf dreizehn zentrale Umweltwirkungskategorien sowie mehrere optionale Kategorien ausgeweitet. Darüber hinaus kommen bei bestimmten bestehenden Wirkungskategorien nun überarbeitete Berechnungsmethoden zum Einsatz, wie z. B. das Modul D (Behandlung der Wiederverwendung, des Recyclings oder der Rückgewinnung von Materialien).

So wurde beispielsweise der Indikator "Treibhauspotenzial" (GWP), der zuvor in der Norm EN 15804 + A1 verwendet wurde, in drei Kategorien unterteilt: Fossile Klimaveränderung, Klimaveränderung Landnutzung und Landveränderung und Klimaveränderung biogene Abbauprodukte und Emissionen. In der Norm EN 15804+A2 fasst die Kategorie "Klimaänderung insgesamt" alle drei Kategorien zusammen und entspricht damit dem "Treibhauspotenzial" in der alten Version. Dies bedeutet, dass Produkte sowohl die Cradle-to-Gate- als auch die End-of-Life-Phase sowie die externen Auswirkungen über die Systemgrenzen hinaus angeben müssen. Die Mindestanforderungen gelten für alle Produkte der Module A1-A3, C1-C4 und D.

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